Die Digitalisierung der Recruiting-Prozesse birgt zahlreiche Chancen für Unternehmen, um qualifizierte Talente zu akquirieren. Insbesondere das Social Recruiting hat sich als wirkungsvolles Instrument etabliert, um auf offene Positionen aufmerksam zu machen und mit potenziellen Kandidaten in Kontakt zu treten. Doch bei aller Innovationskraft dürfen die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht außer Acht gelassen werden. Das Navigieren durch den Dschungel an Gesetzen und Richtlinien kann herausfordernd sein. In diesem Beitrag erläutern wir einige der wichtigsten Do’s und Don’ts im rechtlichen Kontext des Social Recruitings.


1. Datenschutz: Achtung auf sensiblen Daten

Der sichere Umgang mit Bewerberdaten

Datenschutz ist in der digitalen Welt ein zentrales Thema. Im Kontext des Social Recruitings ist es essenziell, Daten von Kandidaten vertraulich zu behandeln und nur mit ausdrücklicher Zustimmung zu verwenden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Daten nur für den Recruiting-Prozess verwenden und nach dessen Abschluss löschen. Die DSGVO gibt hier einen klaren Rahmen vor und fordert Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten.


2. Diskriminierungsfreie Stellenausschreibungen

Chancengleichheit und Objektivität bewahren

Achten Sie darauf, dass Ihre Stellenanzeigen und Kommunikation auf sozialen Plattformen frei von diskriminierenden Inhalten sind. Die Formulierungen sollten geschlechtsneutral sein und keinerlei Bevorzugungen oder Ausschlüsse aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft oder anderen geschützten Merkmalen enthalten. Gleichberechtigung und Chancengleichheit sind nicht nur moralische Imperative, sondern auch gesetzlich verankerte Grundsätze.


3. Transparente Kommunikation

Klarheit und Ehrlichkeit als Basis

Seien Sie in der Kommunikation mit den Kandidaten stets transparent und ehrlich. Dies gilt sowohl für den Inhalt Ihrer Stellenanzeigen als auch für Kommunikation im Auswahlprozess. Kandidaten sollten jederzeit über den Stand ihrer Bewerbung und die nächsten Schritte im Prozess informiert sein. Ebenso muss im Vorfeld klar kommuniziert werden, wenn und wie Daten für zukünftige Ausschreibungen gespeichert werden.


4. Aktive Ansprache von Kandidaten

Die Gratwanderung der Direktansprache

Beim Active Sourcing, also der aktiven Ansprache von Kandidaten in sozialen Netzwerken, ist besondere Vorsicht geboten. Hier gilt es, die persönlichen Grenzen der angesprochenen Personen zu respektieren und auf eine professionelle Kommunikation zu achten. Eine erste Kontaktaufnahme sollte immer respektvoll und unaufdringlich gestaltet werden, und der Fokus sollte klar auf der beruflichen Ebene liegen.


Fazit: Rechtssicher durch den Social Recruiting-Prozess

In der Welt des Social Recruitings ergeben sich diverse Möglichkeiten, um Talente effektiv anzusprechen und für das eigene Unternehmen zu begeistern. Dennoch ist es essentiell, dabei stets den rechtlichen Rahmen zu beachten und ethische Grundsätze nicht aus den Augen zu verlieren. Ein respektvoller Umgang mit den Kandidaten und ihren Daten ist nicht nur rechtlich geboten, sondern fördert zudem ein positives Employer Branding.


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